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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA 

 

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Personen, die neben einer Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss, eine Fachhochschulreife oder ein Abitur nachweisen können, wird zudem die Möglichkeit eröffnet, sich parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorzubereiten. In Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung wirken Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Wird die Schulfremdenprüfung als Erzieherin oder Erzieher erfolgreich abgeschlossen, können darüber hinaus Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich übernommen werden. Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Die pädagogische Ausbildung umfasst u.a. die folgenden Themenbereiche der Handlungsfelder:

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihren entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
  • Gruppen pädagogische begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

Die o.g. Themen werde im Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/Erzieher ergänzt durch die Themenbereiche der Handlungsfelder:

  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln

Sozialpädagogische Assistenz:

  1. Zeugnis der Hauptschulreife

mit

Note im Fach Deutsch = mind. 3,0

sowie

Durchschnittsnote aller Fächer = mind. 3,0

sowie

  1. Der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre)

und

  1. Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

Sozialpädagogische Assistenz inkl. Schulfremdenprüfung:

Statt 1.:

  • mittleren Bildungsabschluss oder
  • eine Fachhochschulreife oder
  • Abitur

2. + 3.    s. sozialpädagogische Assistenz

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Abteilung Sozialpädagogik

OStR'in Sabine Berlinghof

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Sabine Berlinghof

Für Ihre Bewerbung benötigen wir:

  • Aufnahmeantrag (Homepage)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse als beglaubigte Kopien
  • Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

Anmeldeschluss:

  • für September = 1.März
  • ab 1. März möglich nach Platzverfügbarkeit

Falls mehr Bewerber als Schulplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt.

Die auf zwei Jahre verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ ist modular aufgebaut:

Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation zum „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer (Arbeitstitel)“ erworben.

Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung nach einer Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistenz“.

Personen, die neben einer Berufsausbildung mindestens einen mittleren Bildungsabschluss nachweisen, können sich im zweiten Jahr parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorbereiten.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulfremdenprüfung schließt sich ein halbjähriges Berufspraktikum an.