Sozialpädagogische Assistenz:
- Zeugnis der Hauptschulreife
mit
Note im Fach Deutsch = mind. 3,0
sowie
Durchschnittsnote aller Fächer = mind. 3,0
sowie
- Der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre)
und
- Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
Sozialpädagogische Assistenz inkl. Schulfremdenprüfung:
Statt 1.:
- mittleren Bildungsabschluss oder
- eine Fachhochschulreife oder
- Abitur
2. + 3. s. sozialpädagogische Assistenz
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.