1BFAHT
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mithilfe und Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr. An 2 - 3 Wochentagen besuchen die Auszubildenden den Unterricht an der Helen-Keller-Schule. Die praktische Ausbildung von 850 Stunden erfolgt in Einrichtungen der Altenhilfe unter Anleitung von Fachkräften der Altenpflege. Außerdem findet ein Fremdeinsatz von mindestens 100 Stunden im ambulanten bzw. stationären Bereich statt.
Die Lehrkräfte der Helen-Keller-Schule arbeiten eng mit den Einrichtungen zusammen und besuchen die Schüler/innen regelmäßig an ihrem Ausbildungsplatz, so dass Schule und Praxis eng verzahnt sind.
Es besteht Lehrmittelfreiheit. Die Praxisstellen zahlen eine Ausbildungsvergütung (tariflich geregelt entsprechend der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung).
Die abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/in befähigt zur generalistischen Pflegeausausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann.
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Abteilung Pflege StD'in Annette Mütze-Bopp
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1. Pflichtbereich
Allgemeine Fächer
Religionslehre / Religionsgeragogik
Deutsch
Lernbereiche
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
Unterstützung bei der Lebensgestaltung
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Altenpflege als Beruf
2. Wahlpflichtbereich
3. Praxis in der Altenpflege (praktische Ausbildung)
850 Std.
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes und
- Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Hauptschulabschlusszeugnisses
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
- zum Abschluss der Ausbildung ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
Die Bewerbung richten Sie bis 01. März an:
Helen-Keller-Schule
Heinestr. 12, 69469 Weinheim
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe schließt mit einer schriftlichen Prüfung im Lernbereich „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
Die bestandene Abschlussprüfung zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintrag berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in“.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt das Regierungspräsidium.


