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Abschluss und Berufsbezeichnung

Die dreijährige Ausbildung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - praxisintegriert endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.

Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“

„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“