Schul- und Hausordnung
Stand: 20.11.2012
Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des Anderen beeinträchtigt. Regeln erleichtern unser Zusammenleben. Alle am Schulleben Beteiligten orientieren sich am Leitbild der Helen-Keller-Schule.
Allgemeiner Unterrichtsbeginn ist um 7:50 Uhr. Nach dem ersten Läutezeichen um 7:45 Uhr begeben sich die Schüler/innen in die Unterrichtsräume, die von der jeweiligen Lehrkraft aufgeschlossen werden. Schüler/innen, die einen späteren Unterrichtsbeginn oder eine Freistunde haben, halten sich im Schulhof oder im Aufenthaltsbereich auf.
Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach dem Läuten nicht in der Klasse, meldet dies ein(e) Schüler/in im Sekretariat.
Das Schulgelände darf in Pausen und Freistunden nicht verlassen werden. Bei ungenehmigtem Verlassen besteht kein Versicherungsschutz.
In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen im Schulhof, auf den Fluren oder im Aufenthaltsbereich auf.
In den Schulen Baden-Württembergs herrscht Rauchverbot. Diese Regelung bedarf der jährlichen Zustimmung durch die entsprechenden Schulgremien. Auf dem Schulhof ist das Rauchen für volljährige Schüler ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Zigaretten und Abfälle sind in den bereitgestellten Behältern zu werfen. Gegebenenfalls werden Schüler/innen zu Reinigungsarbeiten herangezogen.
Für mitgebrachte Wertgegenstände sowie Fahrzeuge aller Art wird keine Haftung von Schule und Träger übernommen.
Einrichtungsgegenstände und Lernmittel sind Eigentum der Schule bzw. des Schulträgers. Der behutsame Umgang damit ist eine Selbstverständlichkeit. Jeder Schaden oder Verlust ist der Lehrkraft bzw. dem Sekretariat umgehend zu melden. Für Beschädigungen oder Verlust haftet der/die Schüler/in. Bücher sind bei Schulaustritt unaufgefordert zurückzugeben.
Während des Unterrichts müssen schülereigene elektronische Medien (z.B. Handy) ausgeschaltet sein. Ihre Nutzung auf dem Schulgelände ist nur unter strenger Beachtung der Persönlichkeitsrechte Anderer und des Datenschutzes erlaubt. Bei Nichtbeachtung können elektronische Medien vom Lehrer bis zum Unterrichtsende in Verwahrung genommen werden.
Änderungen persönlicher Daten (z.B. Wohnungswechsel, Änderung des Ausbildungsverhältnisses und der Praktikumsstelle) sind dem Klassenlehrer sowie dem Sekretariat umgehend mitzuteilen. Das Sekretariat soll in der Regel nur bis zum Ende der großen Pause aufgesucht werden.
Die für Alarmfälle ausgehängten Anweisungen sind unter Umständen lebensrettend und daher unbedingt zu befolgen. Schulunfälle sind unverzüglich zu melden.
Die Suchtvereinbarung, das Merkblatt „Verhalten bei Fehlzeiten“ und „Verhalten bei Bränden“ sowie die Benutzerordnung für PC-Räume sind Bestandteil der Hausordnung.
Aushänge (Anschläge) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung der Direktion.