Berufsfachschule für Altenpflegehilfe | 1BFAHT
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA
Berufsfachschule für Altenpflegehilfe | 1BFAHT
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Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mithilfe und Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr. An 2 - 3 Wochentagen besuchen die Auszubildenden den Unterricht an der Helen-Keller-Schule. Die praktische Ausbildung von 850 Stunden erfolgt in Einrichtungen der Altenhilfe unter Anleitung von Fachkräften der Altenpflege. Außerdem findet ein Fremdeinsatz von mindestens 100 Stunden im ambulanten bzw. stationären Bereich statt.
Die Lehrkräfte der Helen-Keller-Schule arbeiten eng mit den Einrichtungen zusammen und besuchen die Schüler/innen regelmäßig an ihrem Ausbildungsplatz, so dass Schule und Praxis eng verzahnt sind.
Es besteht Lehrmittelfreiheit. Die Praxisstellen zahlen eine Ausbildungsvergütung (tariflich geregelt entsprechend der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung).
Weiterbildung
Die abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/in befähigt zur generalistischen Pflegeausausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann.
Inhalte der Ausbildung
Stundentafel | ||
1. Pflichtbereich | ||
Allgemeine Fächer
Religionslehre / Religionsgeragogik
|
1 |
|
Deutsch
|
1 | |
Lernbereiche
|
||
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
|
10 | |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung
|
2 | |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
|
2 | |
Altenpflege als Beruf | 1 | |
2. Wahlpflichtbereich | 1 | |
3. Praxis in der Altenpflege (praktische Ausbildung)
|
850 Std. |
Aufnahmevoraussetzungen
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Abschluss
Die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe schießt mit einer schriftlichen Prüfung im Lernbereich „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
Die bestandene Abschlussprüfung zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintrag berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in“.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt das Regierungspräsidium.
Bewerbung
Für Ihre Bewerbung benötigen wir:
Die Bewerbung richten Sie bis 01. März an:
Helen-Keller-Schule
Heinestr. 12, 69469 Weinheim
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Formulare zum Herunterladen
Ansprechpartner
Abteilung Pflege
StD'in Annette Mütze-Bopp
annette.muetze-bopp@hksw.de
Stand: Nov. 2019
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