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Weiterbildung

Mit einer i.d.R. 1-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur

  • Praxisanleitung für Pflegeberufe

Mit einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur

  • Fachkraft für Gerontopsychiatrie
  • Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit