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Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss, d.h. das Abschlusszeugnis der
    • Gemeinschaftsschule M-Niveau,
    • zweijährigen Berufsfachschule,
    • Realschule,
    • Werkrealschule,
    • Berufsaufbauschule,

wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss

oder

  • Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9/10 (G8) eines Gymnasiums oder Versetzungszeugnis am Ende von Klasse 10 der Gemeinschaftsschule auf E-Niveau.

Eine Aufnahme ist nur dann möglich, wenn der Schüler / die Schülerin bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für den Fall, dass mehr Bewerber / Bewerberinnen die Aufnahmebedingungen erfüllen als Schulplätze vorhanden sind, findet laut Aufnahmeverordnung ein Auswahlverfahren statt.

Bitte beachten Sie, dass alle Eingangsklassen als Tabletklassen geführt werden.