Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I | 1BKIP
Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I | 1BKIP
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I vermittelt allgemein bildende Inhalte und Grundkenntnisse in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege. Sie bereitet in einem Jahr auf Berufe des Gesundheitsbereichs und des pflegerischen Bereichs vor.
Weiterbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufskollegs I mit einem Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Biologie mit Gesundheitslehre von mindestens 3,0 kann die Ausbildung am Berufskolleg II (1BK2P) fortgesetzt werden. Das 1BK2P ist ausgerichtet auf den Erwerb der Fachhochschulreife. Über eine Zusatzprüfung kann der Berufsabschluss „Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben werden.
Gut vorbereitet sind Ausbildungen im
Inhalte der Ausbildung
1. Pflichtbereich
Religionslehre
Deutsch mit Betr. Kommunikation*
Gemeinschaftskunde mit Geschichte
Englisch*
Mathematik*
Wirtschaft und Recht
Biologie mit Gesundheitslehre*
Pflege
Ernährungslehre und Diätetik
Datenverarbeitung und Textverarbeitung
Projektkompetenz
2. Wahlpflichtbereich
Übungsfirma
Labortechnologie
Pädagogik/Psychologie
*Kernfach
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Ausbildung gelten folgende Aufnahmebedingungen:
Die Aufnahme erfolgt mit einer halbjährigen Probezeit.
Abschluss
Im Fach Biologie und Gesundheitslehre wird eine zentrale Klassenarbeit geschrieben.
Mit Abschluss des 1BK1P ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind an der Schule Ihrer ersten Priorität abzugeben:
Die Bewerbungsfrist endet am 1. März.
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich.
Wichtige Termine für Sie
ab 24.01.2022 |
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01.03.2022 |
Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrags und zusätzlich erforderlicher Anmeldeunterlagen bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen) |
bis 25.03.2022 |
Bewerber/in erhält eine vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten sowie Informationen zum Nachrückverfahren per Post |
bis 18.07.2022 (10 Uhr) |
Vorlage der Endnoten bei zuständiger Beruflicher Schule |
25.07.2022 |
Information der Bewerber/innen über den angebotenen Schulplatz per Download |
26.07.2022 |
Aufnahmetag an Beruflicher Schule mit verbindlicher Annahme des Schulplatzes (persönlich oder durch Vertreter/in) |
27.07.2022 |
Aufnahmetag für Nachrücker/innen |
Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten, empfiehlt es sich am ersten Schultag (12.09.2022) im Sekretariat Ihrer Wunschschule anzurufen und nach eventuell freigewordenen Plätzen zu fragen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber, die einen Schulplatz erhalten haben, kurzfristig in den Ferien zugunsten beispielsweise eines Ausbildungsplatzes absagen.
Ansprechpartner
Abteilung Vollzeit 1
OStR David Rudolf (kommissarisch)
david.rudolf@hksw.de
Stand: Nov. 2021
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